Der Ukraine-Krieg hat eine ungeheure Hilfsbereitschaft in Österreich ausgelöst. Unternehmen und Private können ihre Spenden von der Steuer absetzen, wenn ein paar Regeln eingehalten werden.
Werbewirksame Katastrophenhilfe
Unternehmen können Geld- und Sachspenden absetzen, wenn diese im Zusammenhang mit akuten Katastrophen geleistet werden und die Spenden der Werbung dienen. Dabei ist es egal an wen gespendet wird. Es werden Spenden im In- und Ausland akzeptiert.
Als Katastrophen gelten:
Als Werbung gilt:
Spende an begünstigte Spendenempfänger
Spenden an bestimmte begünstigte Spendenempfänger sind auch ohne Werbewirksamkeit absetzbar; aber nur bis zu einem Höchstbetrag von 10 Prozent des Gewinns für Unternehmen bzw. 10 Prozent der Einkünfte für Private. Unternehmen können Sach- und Geldspenden, Private können nur Geldspenden geltend machen.
Begünstigte Spendenempfänger sind:
Spenden von Privatpersonen werden automatisch ans Finanzamt gemeldet. Dazu muss man der Spendenorganisation Vor- und Nachnamen laut Meldezettel sowie das Geburtsdatum bekannt geben. Die Spendenorganisation meldet dann automatisch ans Finanzamt. Die gemeldeten Daten fließen direkt in die Steuererklärung ein. Eine Korrektur ist nur über die Spendenorganisation und nicht über die Steuererklärung möglich.
Hilfsgüterlieferungen in der Umsatzsteuer
Bei Sachspenden von Unternehmen stellt sich die Frage der Umsatzsteuer (USt), denn grundsätzlich sind Entnahmen für unentgeltliche Zuwendungen USt-pflichtig. Hier regelt aber eine Verordnung, dass Hilfsgüterlieferungen von Unternehmen im Rahmen von nationalen oder internationalen Hilfsprogrammen in Notstandsfällen als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln sind.
Voraussetzungen:
Tipp für Vereine
Gerade gemeinnützige Vereine sind in der Flüchtlingsversorgung sehr aktiv. Aber Achtung: Wenn diese Unterstützung nicht in den Statuten verankert ist, so zerstört diese Tätigkeit die steuerliche Gemeinnützigkeit. Ausnahme: Wenn die mildtätige Tätigkeit des Vereins höchstens zehn Prozent der Gesamtausgaben pro Jahr beträgt, ist die Gemeinnützigkeit nicht gefährdet. Hier heißt es rechnen, vor allem wenn z.B. für die Flüchtlingsunterbringung eine Wohnung angemietet wird.
Finanzministerium: Liste spendenbegünstigter Einrichtungen
https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/_start.asp
Unternehmensservice-Portal (USP): Steuerliche Behandlung von Hilfen
https://www.usp.gv.at/umwelt-verkehr/katastrophenfaelle/hilfsmoeglichkeiten-fuer-unternehmen.html
Finanzministerium: Allgemeine Informationen für Spenderinnen und Spender
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden/informationen-f%C3%BCr-spenderinnen-und-spender/informationen-fuer-spender.html
Verordnung für eine Umsatzsteuerentlastung bei Hilfsgüterlieferungen ins Ausland
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004760
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