Wer im Herbst neue Winterräder kauft, ist nicht nur verkehrstechnisch, sondern auch steuerlich gut unterwegs. Winterräder gelten nämlich als Teil der Kfz-Instandhaltung.
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen künftig arbeitsrechtlich besser abgesichert werden. Ab 2026 sind erstmals gesetzliche Kündigungsfristen vorgesehen, zudem können sie in Kollektivverträge aufgenommen werden.
Das sogenannte Saisonprivileg wird mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. Nur bestimmte Kollektivvertragsvereinbarungen bleiben weiterhin gültig. Ziel ist es, die bestehende Rechtsunsicherheit bei den Kündigungsfristen zu beseitigen.
Wer seine Steuerlast noch heuer senken will, sollte den Investitionsfreibetrag (IFB) und den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (inv. GFB) im Auge behalten. Für beide Steuersparmöglichkeiten müssen Sie investieren.
Am 9. Oktober 2025 tritt jener Teil der EU Instant Payment-Verordnung in Kraft, der die Banken zu einer Empfängerüberprüfung verpflichtet. Mit ein wenig Vorbereitung verhindern Sie Nicht-Bezahlung von Rechnungen.