Das Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) – kurz vor Weihnachten veröffentlicht – bringt ab 2026 einige Änderungen. Inhaltlich wird die Inflationsanpassung 2026 durchgeführt und diverse gesetzliche Reparaturen vorgenommen.
Seit Jahresbeginn ist der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe mit einem geringfügigen Zuverdienst stark eingeschränkt. Die Übergangsfrist läuft noch bis 31. Jänner 2026. Informieren Sie daher Ihre Mitarbeiter rechtzeitig.
Ab Oktober 2026 darf der Registrierkassenbeleg auch elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der digitale Beleg kann damit die Zettelwirtschaft ablösen.
Reparieren statt wegwerfen. Retten statt ersetzen. Nachdem der Reparaturbonus im Mai 2025 ausgelaufen ist, startet nun die Geräte-Retter-Prämie. Privatpersonen in Österreich können sich bis zu 130 Euro pro Reparatur, Service oder Wartung eines Elektro- und Elektronikgerätes zurückholen.