Die Spätantragsrichtlinie regelt die Behandlung für jene Anträge, die nach dem 30. Juni 2022 eingereicht wurden. Frist dafür ist der 1.4.2024. Achtung: Auch bereits ausbezahlte Hilfsgelder müssen nochmal beantragt werden.
Ab März sind die Lohnzettel bei der Finanz abrufbar. Damit startet die Zeit für den Steuerausgleich bzw. korrekt gesprochen die Arbeitnehmerveranlagung.
Die Unterstützung bei der Kinderbetreuung ist ein wichtiger Benefit im Kampf um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese wurde nun steuerlich noch attraktiver.