Für die versprochene Abschaffung der sogenannten kalten Progression liegt nun ein Gesetzesentwurf vor. Die angepassten Tarifstufen sollen bereits für 2023 gelten.
Im Juli wurde eine Erleichterung für das Absetzen von Wochen-, Monats- und Jahreskarten beschlossen. Ab 2022 können 50 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Öffi-Ticket auch betrieblich genutzt wird.
Haben Sie 2021 im EU-Ausland Waren und Dienstleistungen mit Umsatzsteuer eingekauft? Für die Mehrwertsteuer-Erstattung haben Sie noch bis 30. September 2022 Zeit. Beantragt wird über FinanzOnline. Die Frist kann nicht verlängert werden.