Die Abwicklung des Fixkostenzuschusses wird nochmals geändert. Auszahlungen für das erste Drittel des Zuschusses sollen nun doch schon Ende Mai / Anfang Juni 2020 stattfinden. Ursprünglich wurden die Auszahlungen erst für 2021 angekündigt.
Förderungsfähige Unternehmen, die durch die Folgen der Corona Krise substantielle Umsatzverluste von mindestens 40 % erlitten haben, sollen zur Deckung der Fixkosten nicht rückzahlbare Zuschüsse von max. 75 % der Fixkosten erhalten.
Details finden Sie unserem Newsartikel vom 17. April 2020
NEU: Die Anträge und damit verbundenen Auszahlungen sind auf drei Tranchen zu folgenden Terminen möglich:
Die Anträge sind über Finanzonline einzubringen, müssen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigt sein und werden über die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) www.cofag.at abgewickelt.
Die Richtlinie zum Fixkostenzuschuss ist derzeit noch in Ausarbeitung. Es sind noch viele Detailfragen offen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Infos BMF zum Fixkostenzuschuss
https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html
Infos WKO zum Fixkostenzuschuss
https://www.wko.at/service/faq-corona-hilfs-fonds.html
Newsartikel Fixksotenzuschüsse vom 17. April 2020
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