Wer einen Antrag auf Investitionsprämie gestellt hat, muss bis spätestens 28.2.2023 investieren und bezahlen. Nur für Großinvestitionen über 20 Mio. Euro hat man weitere zwei Jahre Zeit.
Die Investitionsprämie beträgt sieben Prozent allgemein bzw. 14 Prozent für Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life-Science.
Abrechnungsfrist drei Monate
Die Investitionsprämie musste bis 28.02.2021 beantragt werden. Die erste Maßnahme war dann bis 31.05.2021 fällig. Nach Umsetzung der Investition muss man innerhalb von drei Monaten ab der letzten Inbetriebnahme und Zahlung abrechnen. Es kann pro Förderantrag nur eine Endabrechnung vorgenommen werden.
Beispiele
Antrag | Erste Maßnahme | Inbetriebnahme und Bezahlung |
Abrechnung | ||
---|---|---|---|---|---|
bis 28.02.2021 | bis 31.05.2021 | 31.10.2022 | bis 31.01.2023 | ||
30.11.2022 | bis 28.02.2023 | ||||
28.02.2023 | bis 31.05.2023 |
Unter „Bezahlung“ versteht die Richtlinie auch einen gültigen Kredit- oder Ratenvertrag.
Gefördert werden
Die Investitionen dürfen innerhalb einer dreijährigen „Sperrfrist“ weder verkauft noch für Zwecke außerhalb einer Betriebsstätte in Österreich verwendet werden. Ausnahme: Software darf international genutzt werden.
Nicht gefördert werden
Austria Wirtschaftsservice GmbH: aws Investitionsprämie Abrechnung
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/investitionspraemie-abrechnung
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