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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: Handeln Sie noch vor dem 31.12.!

Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen mit unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):

VORAUSSETZUNGEN
   
Natürliche Person (auch als Mitunternehmer)
betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb)
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung
Grundfreibetrag:
15% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 4.500 Euro).
Wird automatisch berücksichtigt, daher kein Handlungsbedarf
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag:
max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro
Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig).
Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro
Achtung: neben Betriebsausgabenpauschale ist der GFB nicht möglich.
INVESTITIONEN
Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV)
Gebäude und Mieterinvestitionen
Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank
- nicht PKWs (auch keine E-Autos), Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung)
- nicht Luftfahrzeuge
- nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung
- nicht von Konzerngesellschaft gekauft
- nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie
- nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter
Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte)
Mindestnutzungsdauer 4 Jahre

Tipp 1: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2022, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Tipp 2: Für Investitionen ab 2023 wurde der Investitionsfreibetrag (IFB) als zusätzlicher Absetzposten in Höhe von 10 bzw. 15 Prozent wieder eingeführt. In manchen Fällen könnte es sich lohnen mit Investitionen bis 2023 abzuwarten und für den Gewinnfreibetrag heuer in Wertpapiere zu investieren.

 

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