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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Arbeitgeber müssen ab 2021 die Homeoffice-Tage ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Behörden melden. Für das erste Halbjahr darf man schätzen.

Die Lohnkontenverordnung regelt, welche Informationen mit dem Jahreslohnzettel L16 an das Finanzamt übermittelt werden müssen. Am 25. März 2021 wurde die Verordnung insofern geändert, als auch die Homeoffice-Tage der Belegschaft ab dem Jahr 2021 gemeldet werden müssen.

Hintergrund ist das neue Homeoffice-Pauschale in Höhe von drei Euro pro Tag (max. 300 Euro pro Jahr). Dieses kann entweder direkt als steuerfreier Kostenersatz ausbezahlt werden oder es reduziert die Steuerbasis in der Arbeitnehmerveranlagung.

 

Erleichterung für das erste Halbjahr 2021
Gibt es bis jetzt keine Aufzeichnungen über die Homeoffice-Tage, so darf man im ersten Halbjahr aufgrund von Erfahrungswerten schätzen. Ab 1.7.2021 muss aber exakt ermittelt werden.

Tipp: Adaptieren Sie rechtzeitig Ihre Zeitaufzeichnungen, damit Sie Anfang 2022 ohne großen Aufwand die Anzahl der Tage kennen.

 

Meldung
Die Meldung erfolgt elektronisch im Rahmen der L16-Übermittlung bis zum 28.2. des Folgejahres. Wir informieren unsere Lohnverrechnungsklienten zum Jahreswechsel und erledigen die Meldung fristgerecht für Sie.

 

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