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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die Regierung hatte bereits vor Wochen angekündigt, dass es für entfallende Weihnachtsfeiern zusätzliche steuerfreie Weihnachtsgutscheine geben soll. Am 10. Dezember 2020 wurde die Regelung dann doch beschlossen.

Betriebsveranstaltungen bis zu € 365 pro Jahr und Dienstnehmer sind steuer-, sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei. Da heuer viele Betriebsveranstaltungen und vor allem Weihnachtsfeiern nicht stattfinden konnten, kann dieser Betrag nun in Form von Gutscheinen an Dienstnehmer ausgegeben werden.

Intension der Regierung ist es, damit die österreichische Wirtschaft und die heimischen Unternehmen zu unterstützen.

Beachten Sie folgende Punkte:

  • Gutscheine müssen „allgemein“ einlösbar sein (zB Handel, Gastronomie etc.)
  • Falls heuer bereits Betriebsveranstaltungen stattgefunden haben (zB noch im Februar 2020 oder ein kleines Sommerfest), sind die Kosten pro Teilnehmer vom maximalen Gutscheinbetrag abzuziehen.
  • Steuerfreie Gutscheine in Höhe von € 186 pro Dienstnehmer pro Jahr können zusätzlich geschenkt werden
  • Die Ausgabe der Gutscheine muss zwischen 1. November 2020 und 31. Jänner 2021 erfolgen.

 

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