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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Wer neben dem Studium jobbt, durfte bisher 10.000 Euro verdienen, um nicht den teilweisen Verlust der Familienbeihilfe zu riskieren. Nun sind 15.000 Euro möglich – und das rückwirkend ab 1.1.2020.

Zuverdienstgrenze Familienbeihilfe
Das Einkommen eines Kindes ist bis zu jenem Jahr irrelevant, in dem es 19 Jahre alt wird.  Sie können verdienen so viel sie wollen, ohne dass den Eltern die Familienbeihilfe gekürzt wird. Der Grenzbetrag ist ab dem Kalenderjahr relevant, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind den 19. Geburtstag feiert.

Für Kinder, die das gesamte Kalenderjahr bereits 20 Jahre oder älter sind, gilt eine Zuverdienstgrenze von nunmehr 15.000 Euro pro Kalenderjahr. Die Grenze ist das steuerpflichtige Einkommen – also nach Abzug der Sozialversicherung, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Übersteigt das Einkommen die 15.000 Euro-Grenze so wird die Familienbeihilfe um den übersteigenden Betrag gekürzt und ist zurückzuzahlen.

Höhe der Familienbeihilfe
Die Familienbeihilfe beträgt derzeit für ein Kind in Österreich ab dem 19. Lebensjahr 165,10 Euro pro Monat (ohne Berücksichtigung Geschwistererhöhung). Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro pro Monat, der gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird.

Wegfall Familienbonus Plus
Der Familienbonus Plus ist an den Bezug der Familienbeihilfe geknüpft. Fällt die Familienbeihilfe zur Gänze weg, so wird auch der Familienbonus Plus von 500 Euro (Höhe ab 18 Jahre) gestrichen.

Bundeskanzleramt: Familienbeihilfenrechner
http://familienbeihilfenrechner.bmfj.gv.at

 

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