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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz vor Urlaubsantritt.

In Österreich können Sie mit der E-Card zu jedem Vertragsarzt gehen. In den 28 Ländern der EU, in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina sind Sie mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite der E-Card befindet, medizinisch versorgt. Derzeit gilt das auch noch für das Vereinigte Königreich (Großbritannien).

Für Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien benötigen Sie zusätzlich eine Anspruchsbescheinigung, die Sie bei der Krankenkasse am Urlaubsort bekommen.

Für die Türkei brauchen Sie einen sogenannten Auslandsbetreuungsschein. Dieser wird von Ihrem Dienstgeber bzw. von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)  ausgestellt. Selbstständige fordern ihn bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) an. Den Betreuungsschein muss man im Ausland beim dortigen Sozialversicherungsträger gegen einen lokalen Krankenschein tauschen.

Alternativ oder in Drittstaaten müssen Sie die Kosten vorab selbst übernehmen. Die bezahlten Kosten können Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse einreichen; jedoch erhalten Sie nur rund 80% der vergleichbaren Kosten in Österreich retour. Tipp: Fragen Sie vorab nach den Behandlungskosten und lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung ausstellen.

 

Tipp 1 – Private Reiseversicherung
Prüfen Sie daher auch private Reiseversicherungen (z.B. Kreditkarte, ÖAMTC, ARBÖ, Alpenverein…). Denn z.B. Rücktransporte aus dem Ausland ersetzt die Österreichische Gesundheitskasse nicht.

Tipp 2 – www.reiseregistrierung.at
Wer ins Ausland fährt, kann sich beim Außenministerium registrieren. Damit ist man im Fall einer Krise oder Naturkatastrophe leichter erreichbar.

Tipp 3 – Schutzimpfungen
Bezahlte Schutzimpfungen des Arbeitgebers für alle Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern sind steuerfrei. Bei Auslandsreisen von Selbstständigen aus beruflichen Gründen zahlt die SVS einen Kostenzuschuss zu notwendigen Impfungen (z.B. gegen Gelbfieber, Cholera, Hepatitis).

 

Weitere Informationen:
Länder- und Reiseinformationen des Außenministeriums
http://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation

Besonderheit in Corona-Zeiten: Lesen Sie auch unseren Newsartikel über das Risiko einer Urlaubsreise ins Ausland.
Handbuch COVID-19 Urlaubs-u. Entgeltfortzahlung

 


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