Wenn Sie beabsichtigen die Corona-Kurzarbeit zu verlängern, dann müssen Sie laut der AMS-Kurzarbeits-Richtlinie (Punkt 7.2.1.) vier Wochen vor Ablauf der ersten Phase einen Verlängerungsantrag stellen.
Sie wollen die Kurzarbeit verlängern? Worauf müssen Sie achten?
Gleich vorweg: auf der Website des AMS findet man am 7.5. zur Frage „Wann und wo müssen Sie ihr Kurzarbeitsbegehren einbringen?“ folgenden Hinweis: „Bitte stellen Sie noch keine Anträge auf Verlängerung der Kurzarbeit. Wir können die Verlängerungsanträge noch nicht bearbeiten. Im Gegenteil besteht die Gefahr erheblicher Verzögerungen. Nähere Informationen folgen.“
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#wannundwomssensieihrkurzarbeitsbegehrenbeantragen
Die Verlängerung soll grundsätzlich über das eAMS Konto erfolgen.
Unser Tipp ist, dass Sie – trotz der fehlenden technischen Verlängerungsmöglichkeit seitens des AMS – die zuständige Landesstelle des AMS mittels einer Email über die beabsichtigte Verlängerung informieren. Von einem AMS Betreuer wurde zB für Wien die Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genannt.
Welche Voraussetzungen müssen im Falle einer Verlängerung der Kurzarbeit vorliegen?
Worauf ist beim AMS-Kurzarbeitsverlängerungsantrag noch zu achten?
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