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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die Lohnnebenkosten sinken auch 2020 weiter. Der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IESG-Beitrag) hat sich mit 1.1.2020 von 0,35 auf 0,20 Prozent reduziert. Weiters entfällt die Auflösungsabgabe.

Entwicklung der letzten Jahre
In den letzten Jahren haben sich die Lohnnebenkosten immer wieder reduziert:

  • 2015: Senkung IESG-Beitrag von 0,55 auf 0,45 Prozent
  • 2016: Senkung IESG-Beitrag von 0,45 auf 0,35 Prozent
  • 2017: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,5 auf 4,1 Prozent
  • 2018: Senkung Dienstgeberbeitrag von 4,1 auf 3,9 Prozent
  • 2019: Senkung Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 auf 1,2 Prozent
  • 2020: Senkung IESG-Beitrag von 0,35 auf 0,20 Prozent

Der IESG-Beitrag ist ein Teil des Dienstgeberanteils zur Sozialversicherung.

Entfall Auflösungsabgabe
Die Auflösungsabgabe in Höhe von 131 Euro fällt ab 01.01.2020 weg.

Aktuelle Lohnnebenkosten
Daraus ergeben sich aktuell folgende Lohnnebenkosten:

  • Sozialversicherungsbeitrag Dienstgeberanteil: 21,23 für echte Dienstnehmer bzw. 20,73 Prozent für freie Dienstnehmer
  • Betriebliche Vorsorgekasse: 1,53 Prozent
  • Kommunalsteuer: 3,00 Prozent
  • Dienstgeberbeitrag: 3,90 Prozent
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ): je nach Bundesland zwischen 0,34 und 0,42 Prozent

 

Wirtschaftskammer: Aktuelle Werte in der Lohnverrechnung
https://www.wko.at/service/steuern/Aktuelle_Werte_Lohnverrechnung.html

 

 

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