Wer über 30.000 Euro Gewinn erzielt, muss investieren, um den 13-prozentigen Gewinnfreibetrag absetzen zu können.
Investieren kann man in Anlagevermögen oder Wertpapiere. Prüfen Sie die Voraussetzungen in unserer Checkliste Gewinnfreibetrag (GFB):
VORAUSSETZUNGEN | |||
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Natürliche Person (auch als Mitunternehmer) | |||
betriebliche Einkunftsart (Land- und Forstwirtschaft, Selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb) | |||
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung | |||
Grundfreibetrag: 13% vom Jahresgewinn bis 30.000 Euro (GFB daher max. 3.900 Euro), Geht automatisch, daher kein Handlungsbedarf |
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Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag: max. 13% vom Gewinn über 30.000 Euro Man muss vor Jahresende in Höhe des GFB investieren (Gewinnhochrechnung notwendig). Ab 175.000 Euro Jahresgewinn reduziert sich der GFB, max. GFB: 45.350 Euro |
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INVESTITIONEN | |||
Neue, abnutzbare, körperliche Anlagegüter (zB Maschinen, Betriebsausstattung, LKW, EDV) | |||
Gebäude und Mieterinvestitionen | |||
Wertpapiere: Müssen den Kriterien des §14 EStG entsprechen. Hier gibt es eine breite Auswahl. Fragen Sie Ihre Bank | |||
- | nicht PKW, Kombis (außer Fahrschulen und gewerbliche Personenbeförderung) | ||
- | nicht Luftfahrzeuge | ||
- | nicht geringwertige Wirtschaftsgüter mit Sofortabschreibung | ||
- | nicht von Konzerngesellschaft gekauft | ||
- | nicht Wirtschaftsgüter mit Forschungsprämie | ||
- | nicht gebrauchte Wirtschaftsgüter | ||
Zurechnung zu inländischem Betrieb (Betriebsstätte) | |||
Mindestnutzungsdauer 4 Jahre |
Tipp: Wichtig ist eine Gewinnprognose für 2018, damit Sie rechtzeitig investieren können. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
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