Slide background

MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Diese Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei schenken:

 

 


Gutscheine, Sachgeschenke

 

Feiern, Betriebsausflug

 

Jubiläumsgeschenk

 

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

 

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

 

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

 

Jobticket

 

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

 

Mitarbeiterrabatte

 

Mitarbeiterbeteiligung

 

Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (zB alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.
Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (zB Gutscheine).

 

Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

 

Zum Seitenanfang