Die Liste der Scheinunternehmen wächst stetig – vor allem in der Baubranche. Wer mit solchen Unternehmen Geschäfte macht, riskiert massive steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Probleme.
Was sind Scheinunternehmen?
Unter Scheinunternehmen versteht man zum einen Betriebe, die keine Geschäftstätigkeit ausüben und deswegen auch keine Leistung erbringen. Solche „Briefkastenfirmen“ werden als reine Scheinunternehmen bezeichnet. Zum Zweiten erbringen uneigentliche Scheinunternehmen tatsächlich Leistungen, jedoch steht vor allem der Steuer- oder Sozialbetrug im Vordergrund.
Ähnlich definiert es auch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG). So sind Scheinunternehmen vorrangig gegründet, um Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge und ähnliche Abgaben zu verkürzen und Personen ungerechtfertigt in den Genuss von Sozialversicherung und Transferleistungen zu verhelfen.
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 wurden weiters Unternehmen dazugezählt, die darauf ausgerichtet sind, durch falsche Belege bestimmte Geschäftsvorgänge vorzutäuschen. Damit ist bereits das Vorbereitungsstadium strafbar.
Woran erkennt man ein Scheinunternehmen?
Anhaltspunkte für ein Scheinunternehmen sind insbesondere:
Öffentliche Liste und behördliche Maßnahmen
Wird der Verdacht auf ein Scheinunternehmen festgestellt, fordert die Abgabenbehörde das Unternehmen zur persönlichen Vorsprache auf. Erfolgt kein Widerspruch, kann das Unternehmen per Bescheid als Scheinunternehmen qualifiziert werden. Diese Scheinunternehmer werden in einer öffentlichen Liste des Finanzministeriums geführt, zusätzlich erfolgt ein Vermerk im Firmenbuch sowie eine Verständigung der Gewerbebehörde und des Auftragnehmerkatasters. https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/
Risiken für Auftraggeber
Wer mit einem Scheinunternehmen Geschäfte abschließt und wusste oder wissen musste, dass es sich um eine Scheinfirma handelt, riskiert folgende schwerwiegende Probleme:
Risikominimierung
Die Überprüfung sollte bei neuen Geschäftsbeziehungen durchgeführt werden – je risikoreicher die Branche wie z.B. im Bau- und Baunebengewerbe, umso ausführlicher. Wichtig ist die Dokumentation des Risikochecks. Akribische Nachforschung ist aber nicht notwendig.
Tipp: Auch bei bestehenden Geschäftsbeziehungen sollte regelmäßig die Prüfung der Liste der Scheinunternehmen erfolgen. Viele Buchhaltungsprogramme können einen solchen Check automatisiert für alle Lieferantenkonten durchführen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Um das Risiko zu reduzieren, können folgende Punkte geprüft werden.
Keine Versicherung für Dienstnehmer
Scheinunternehmen können keine Dienstnehmer anmelden. Für bestehende Dienstnehmer erlischt die Pflichtversicherung, wenn sie nach Aufforderung nicht persönlich bei der Krankenkasse vorsprechen oder ihre Arbeitsleistung nicht glaubhaft machen können. Weist der Dienstnehmer die Arbeitsleistung nach, so gilt im Haftungsfall der Auftraggeber als Dienstgeber. Alle anderen Dienstnehmer gelten als abgemeldet und ungerechtfertigt bezogene Leistungen müssen zurückbezahlt werden.
Bisher war für die Abmeldung das Datum der Rechtskraft des Bescheides relevant. Seit 1.1.2026 gilt der Zeitpunkt, ab welchem das Unternehmen als Scheinunternehmen gilt. Dieses Datum ist im Bescheid angeführt und ist auch auf der Liste der Scheinunternehmer ersichtlich. Gleiches gilt auch für in der SVS versicherte Geschäftsführer oder Unternehmer. Auch bei diesen Personen erlischt rückwirkend die Pflichtversicherung und es kommt zu Rückforderungen gewährter Sozialleistungen.
Wichtige Kontrollmöglichkeiten im Internet
Finanzministerium: Liste der Scheinunternehmen
https://service.bmf.gv.at/service/allg/lsu/
Gewerbeinformationssystem Austria - GISA
https://www.gisa.gv.at/
UID-Prüfung Stufe 1: MIAS-Selbstabfrage
https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/check-vat-number-vies/index_de.htm
Österreichische Sozialversicherung: HFU-Gesamtliste
https://www.sozialversicherung.at/agh-frontend-extern/
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