Damit bei der Finanz der Datenkorb gut gefüllt ist, müssen Unternehmen bis Ende Februar zahlreiche Daten melden.
Meldung Jahreslohnzettel und Schwerarbeitsmonate
Arbeitgeber müssen die Jahreslohnzettel L16 elektronisch übermitteln, damit ab März die Arbeitnehmerveranlagungen durchgeführt werden können. Die Meldung der Schwerarbeitsmonate muss ebenfalls bis Ende Februar erfolgen.
Meldung von Honoraren an bestimmte Personengruppen
Honorare an folgende Personen müssen mittels Formular E 109a (früher E 18) gemeldet werden:
Wer elektronisch meldet, hat bis Ende Februar 2026 Zeit.
Sie müssen nicht melden, wenn das gesamte Nettohonorar inklusive Reisekostenersätze 900 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet und für eine einzelne Leistung nicht mehr als 450 Euro bezahlt wurde. Neben der Meldung an das Finanzamt des zahlenden Unternehmens, muss man auch eine Kopie an die Empfängerin oder den Empfänger des Honorars übergeben.
Meldung von Auslandshonoraren
Zahlungen ins Ausland für bestimmte Dienstleistungen müssen mittels Formular E 109b gemeldet werden. Die Mitteilungspflicht betrifft folgende Dienstleistungen:
Sie brauchen in folgenden Fällen nicht zu melden
wenn die Zahlungen im Kalenderjahr für einen Leistungserbringer 100.000 Euro nicht überschreiten, oder
Meldung von Pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen (PRAE)
Sportvereine müssen bis Ende Februar 2026 ihre PRAE-Zahlungen aus 2025 mittels Formular L19 melden. Es gibt zwei Ausnahmen:
Die Übermittlung erfolgt über die Datendrehscheibe der Österreichischen Gesundheitskasse ELDA. Für den Zugang wird eine ID-Austria benötigt.
Weitere Informationen zur Auslandszahlungen: Einkommensteuerrichtlinien Rz 8319 ff
https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext?segmentId=63069493-ca77-4190-88fe-dd2295b83ed8
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.