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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Ab 1. Oktober laufen wieder Zinsen für Nachzahlungen aus dem Vorjahr. So vermeiden Sie Zinsen...

Die Zinsen, die die Finanz auf Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer verlangt, betragen zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – derzeit 3,53 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung beginnt mit 1. Oktober und endet mit der Erstellung des Bescheides, höchstens für 48 Monate.

Zinsen werden nur dann fällig, wenn diese 50 Euro übersteigen. Damit kann sich durch den heuer niedrigeren Zinssatz auch ein längerer zinsenfreier Zeitraum ergeben:

 

Abgabenschuld in Euro keine
Anspruchszinsen bei (An-)Zahlung bis
   
1.000 27.02.2027
2.000 14.06.2026
4.000 05.02.2026
6.000 24.12.2025
8.000 03.12.2025
10.000 20.11.2025
15.000 03.11.2025
20.000 25.10.2025
50.000 10.10.2025

Um Zinsen zu vermeiden, können Sie beim Finanzamt eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlung leisten. Die Überweisung muss mit Verrechnungsanweisung E 01-12/2024 (Einkommensteuer) bzw. K 01-12/2024 (Körperschaftsteuer) erfolgen.

Wichtig: Überweisen Sie einige Tage vor dem Ende der zinsenfreien Tage, sonst besteht die Gefahr, dass Zinsen vorgeschrieben werden, wenn auch nur ein Tag überschritten wird. Es gilt das Datum des Eingangs beim Finanzamt.

Tipp: Ob es günstiger ist den Kredit über die Hausbank oder beim Finanzamt auszunutzen, ist im Einzelfall zu prüfen. Vor allem aus dem Aspekt, dass Anspruchszinsen für Einkommen- und Körperschaftsteuer steuerlich nicht absetzbar sind.

Zinsen auf Gutschriften
Wer zu viel vorausgezahlt hat, erhält aus der Veranlagung eine Gutschrift, die dann verzinst zurückbezahlt wird. Der Zinssatz beträgt ebenfalls 3,53 Prozent, was im Vergleich zum Sparbuch sehr hoch ist. Allerdings müssen Gutschriftzinsen ebenfalls die Bagatellgrenze von 50 Euro übersteigen. Die obige Tabelle zeigt, wann bei welcher Gutschrifthöhe die Veranlagung erfolgen muss. Wird vorher veranlagt, gibt es keine Zinsen. Es sind jedoch die Abgabetermine für die Steuererklärungen zu beachten.

Zinsen auf Nachzahlungen für Umsatzsteuer
Auch für die Umsatzsteuer wurden in Punkto Verzinsung ähnliche - jedoch viel komplexere -Regelungen geschaffen.


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