Die NoVA für Fahrzeuge der Klasse N1 (Klein-Lkw) wird mit 1. Juli 2025 abgeschafft. Mit dem NoVA-Aus für Kleintransporter wird der Zustand vor der Einführung der NoVA für N1-Fahrzeuge im Jahr 2021 wiederhergestellt.
Hintergrund zur NoVA-Pflicht
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) gilt für Kraftfahrzeuge, die in Österreich erstmalig zugelassen werden. Dies betrifft nicht nur Neuwagen, sondern auch Gebrauchtfahrzeuge, die aus dem Ausland nach Österreich gebracht und erstmals im Inland zugelassen werden. Die Höhe der Steuer wird vom Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs berechnet. Der Prozentsatz hängt vom CO2-Ausstoß des Fahrzeugs und weiteren Faktoren ab. Bisher gab es nur wenige Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise für Elektroautos oder Fahrzeuge für Menschen mit Behinderungen. Nun sollen Klein-Lkw wieder von der NoVA befreit werden.
Neue Regelung ab Juli 2025
Die neue Regelung soll die NoVA-Pflicht auf Fahrzeuge zur Personenbeförderung beschränken. Kleintransporter sind somit von der NoVA befreit. Dies soll Unternehmen finanziell entlasten und Neuinvestitionen in den Fuhrpark fördern. Die Änderung soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten und gilt für:
Auswirkungen auf den Markt
Seit der Einführung der NoVA für N1-Fahrzeuge am 1. Juli 2021 wurden insgesamt rund 123.000 solcher Fahrzeuge neu zugelassen. Mit der Abschaffung der NoVA für Fahrzeuge der Klasse N1 ab Juli 2025 ist zu erwarten, dass die Zulassungszahlen wieder ansteigen werden. Unternehmen werden durch die wegfallenden Kosten motiviert, in neue Transportfahrzeuge zu investieren.
Anschaffung Transporter auf zweite Jahreshälfte verschieben
Für Unternehmen, die heuer eine Anschaffung eines N1-Fahrzeugs planen, ist es günstiger, dies auf die zweite Jahreshälfte 2025 zu schieben, um von der Befreiung zu profitieren. Zu beachten ist, dass diese Änderung nur Neuzulassungen betrifft. Eine rückwirkende Erstattung für Gebrauchtfahrzeuge ist nicht vorgesehen. Dies könnte sich negativ auf den Wiederverkaufswert von Klein-Lkw auswirken, die während der NoVA-Pflicht angeschafft wurden.
Fazit
Die geplante NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge der Klasse N1 zur Güterbeförderung ab dem 1. Juli 2025 ist eine deutliche Entlastung für Unternehmen, die auf Kleintransporter angewiesen sind. Fahrzeughändler sollten die Übergangsbestimmungen für Vorführfahrzeuge und Tageszulassungen im Auge behalten.
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