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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Während Pensionisten, die in einem Dienstverhältnis neben der Pension tätig sind, bereits seit Jahresbeginn profitieren, gingen selbständige Unternehmer bisher leer aus.

Wer neben der Alterspension über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro monatlich (Wert 2024) dazuverdient, zahlt ab 2024 keine bzw. verminderte Beiträge zur Pensionsversicherung. Bis zur doppelten Geringfügigkeitsgrenze – das sind dann 1.036,88 Euro pro Monat – übernimmt der Bund die Beiträge zur Pensionsversicherung.

Sowohl bei Dienstnehmern als auch bei Selbständigen sind das 10,25 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Ersparnis beträgt somit maximal 106,28 Euro monatlich.

Dies wird bei Pensionisten im Dienstverhältnis bereits seit Jahresbeginn in der laufenden Personalabrechnung berücksichtigt bzw. wurde rückwirkend ab Jänner aufgerollt.

Unternehmerinnen und Unternehmer, die neben der Pension, weiterhin arbeiten, sind bisher leer ausgegangen. Die Beitragsübernahme durch den Bund soll laut Auskunft der Versicherung der Selbständigen (SVS) nun endlich im 4. Quartal 2024 auf der Beitragsvorschreibung der SVS als Gutschrift abgezogen werden.

Fazit: Selbständige Pensionisten dürfen sich erstmalig zum Jahresende über den „Weiterarbeits-Bonus“ freuen. Bleibt zu hoffen, dass die Gutschrift im nächsten Jahr bereits mit der ersten Quartalsvorschreibung klappt.

 

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