Mitte Mai sollen Klein- und KleinstunternehmerInnen eine Energiekostenpauschale in Höhe von 110 bis 2.475 Euro beantragen können. Bisher sind nur wenige Eckdaten bekannt.
Selbst-Check
Seit 17.4.2023 erfährt man, ob das Unternehmen die Voraussetzungen für die Energiekostenpauschale erfüllt. Dazu kann man auf energiekostenpauschale.at den Selbst-Check durchführen. Sie brauchen folgendes:
Im Zuge des Selbstchecks erfahren Sie auch, wo und wie Sie Hand-Signatur, ID Austria und USP-Zugang erhalten können. Mit erfolgreichem Selbsttest, kann man sich für ein Verständigungsemail über den Ausschreibungsstart anmelden.
FAQs
Auf der Website finden sich auch Antworten auf wichtige Fragen. So ist zu lesen, dass öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen nicht einreichen können.
Es wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.
Achtung: Da sich am 28.4.2023 nochmal die förderberechtigten ÖNACE-Codes erweitert haben, sollte man bei vorhergehender Ablehnung den Selbst-Check nochmal durchführen!
Hotline
Der Forschungsförderungsgesellschaft: +43 1 890 80 6776
https://www.energiekostenpauschale.at/
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