Ab 1.1.2008 müssen Dienstgeber alle neu eintretenden Dienstnehmer vor Arbeitsantritt zur Sozialversicherung anmelden. Das heißt, die Anmeldung zur Pflichtversicherung muss vor Arbeitsantritt des Dienstnehmers bei der Gebietskrankenkasse eingelangt sein.
Sollten im Einzelfall vor Arbeitsantritt noch nicht alle für die Pflichtversicherung erforderlichen Daten bekannt sein, kann die Anmeldung in zwei Schritten erfolgen.
Erster Schritt ist die Mindestangaben-Anmeldung. Diese umfasst:
Im zweiten Schritt sind die noch fehlenden Angaben binnen sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung nachzumelden.
Verwenden Sie für die Mindestangaben-Anmeldung das elektronische Online-Formular (ELDA) im nachfolgenden Bildlink:
In Ausnahmefällen kann die Mindestangaben-Meldung (Formular) ab 2008 auch per FAX (05 7807-61) oder telefonisch (05 7807-60) erstattet werden.
Hiezu finden Sie anbei den Download für die Mindestangaben-Meldung