Als kurzfristige Konjunkturmaßnahme wird der Investitionsfreibetrag (IFB) für den Zeitraum von November 2025 bis Dezember 2026 angehoben. Der Zeitpunkt für anstehende Investitionen sollte daher gut geplant werden.
Zur Erinnerung: Spätestens ab 9. Oktober 2025 gleichen EU-Banken den IBAN mit dem Überweisungsempfänger ab. Damit sollen SEPA-Überweisungen sicherer werden. Der IBAN-Namensabgleich liefert drei mögliche Ergebnisse.
Wer im Herbst neue Winterräder kauft, ist nicht nur verkehrstechnisch, sondern auch steuerlich gut unterwegs. Winterräder gelten nämlich als Teil der Kfz-Instandhaltung.
Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollen künftig arbeitsrechtlich besser abgesichert werden. Ab 2026 sind erstmals gesetzliche Kündigungsfristen vorgesehen, zudem können sie in Kollektivverträge aufgenommen werden.
Das sogenannte Saisonprivileg wird mit 1. Jänner 2026 abgeschafft. Nur bestimmte Kollektivvertragsvereinbarungen bleiben weiterhin gültig. Ziel ist es, die bestehende Rechtsunsicherheit bei den Kündigungsfristen zu beseitigen.