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Bernd Leitner – fotolia.com

Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine übersichtlich aufbereitet.

 

Di 14.07.26

  • Intrastatmeldung für Juni (am 10. Arbeitstag nach Ende des Berichtsmonats)


Mi 15.07.26

  • Umsatzsteuer für Mai 
  • Werbeabgabe für Mai 
  • Meldung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs für das 2. Quartal (Fristverlängerung möglich)
  • Lohnabgaben für Juni


Fr 31.07.26

  • Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer EU-Dienstleistungen und innergemeinschaftliche Versandhandelsumsätze (EU-OSS und Nicht-EU-OSS) für das 2. Quartal
  • Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juni
  • Zusammenfassende Meldung für Juni bzw. 2. Quartal


Fr 14.08.26

  • Intrastatmeldung für Juli


Mo 17.08.26

  • Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für das 3. Quartal
  • Umsatzsteuer für Juni bzw. 2. Quartal
  • Werbeabgabe für Juni
  • Kammerumlage für das 2. Quartal
  • Lohnabgaben für Juli


Mo 31.08.26

  • Beiträge zur Sozialversicherung für Selbstständige für das 3. Quartal
  • Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für Juli
  • Zusammenfassende Meldung für Juli


Mo 14.09.26

  • Intrastatmeldung für August


Di 15.09.26

  • Umsatzsteuer für Juli
  • Werbeabgabe für Juli
  • Lohnabgaben für August


Mi 30.09.26

  • Meldung und Bezahlung Umsatzsteuer Einfuhr-Versandhandelsumsätze bis 150 Euro (Import-One-Stop-Shop IOSS) für August
  • Zusammenfassende Meldung für August
  • Antrag Rückerstattung ausländische Mehrwertsteuern (EU-Unternehmer in Ö bzw. Mehrwertsteuern aus EU) aus 2025
  • Antrag auf Herabsetzung der Einkommen- und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2026
  • Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung L1, wenn verpflichtend (gleichgültig ob in Papierform oder über FinanzOnline) für 2025
  • Ende der anspruchszinsenfreien Periode für Einkommen- und Körperschaftsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2025
  • Ende der zinsfreien Periode für Umsatzsteuer-Nachzahlungen bzw. Gutschriften für 2025
  • Einreichung beim Firmenbuch der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften zum 31.12.2025
  • Bestätigung über Voraussetzung der Spendenbegünstigung an Finanzamt für Verbleib auf Spendenliste (9 Monate nach Ende Wirtschaftsjahr)
  • Vereine: Rechnungsprüfung des Abschlusses zum 31.12.2025  

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