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Marina Leonova - Pexels

Wenn Sie 2025 beruflich in einem Nicht-EU-Staat unterwegs waren, können Sie bis 30. Juni die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen.

Innerhalb der EU haben Sie bis Ende September für den Rückerstattungsantrag über FinanzOnline Zeit, bei Drittländern muss der Antrag bereits bis 30. Juni 2026 eingelangt sein. Das betrifft z.B. Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Großbritannien.

Bei Drittländern müssen Sie weiterhin einen Antrag in Papier stellen und die Originalbelege mitschicken – Kopie vorher nicht vergessen. Sie brauchen auch weiterhin eine Unternehmerbestätigung, die Ihnen Ihr Betriebsfinanzamt ausstellt. Wir unterstützen Sie gerne beim Antrag.

In Großbritannien weicht der Vergütungszeitraum vom Kalenderjahr ab. Sollten Sie nennenswerte Vorsteuerbeträge geltend machen wollen, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem lokalen Steuerberater – und zwar zeitnah zur Bezahlung.

Die EU-Vorsteuerrückerstattung müssen Sie über FinanzOnline einreichen. Welche Rechnungen mitzusenden sind, hängt vom Betrag und den jeweiligen Vorgaben des betreffenden Landes ab. Sie haben bis 30. September dafür Zeit. Die Details dazu bringen wir in unserer August-Ausgabe.


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