Cloud    Karriere bei Mondsee Treuhand   Kontakt 

Sprache auswählen

Mart Production - Pexels

Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt im kommenden Jahr unverändert. Dass sie 2026 nicht valorisiert wird, könnte weitreichende Folgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben.

Derzeit beträgt die Geringfügigkeitsgrenze 551,10 Euro (Stand 2025). Normalerweise wird dieser Betrag jährlich von der Sozialversicherung angepasst. Aufgrund der Budgetsanierung verzichtet die Regierung jedoch 2026 auf eine Anhebung.


Kollektivvertragliche Erhöhungen beachten
Die kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen gelten auch für geringfügig Beschäftigte. In den vergangenen Jahren stiegen sowohl die kollektivvertraglichen Einkommen als auch die Geringfügigkeitsgrenze meist im Einklang mit der Inflation. Da die Grenze nun eingefroren bleibt, kann es passieren, dass Beschäftigte durch Gehaltserhöhungen unbewusst über die Grenze fallen – und somit der Vollversicherungspflicht unterliegen.

Wird die Grenze überschritten, entstehen zusätzliche Beiträge für Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Besonders problematisch kann das für Personen sein, die etwa aufgrund einer vorzeitigen Pension nur geringfügig dazuverdienen dürfen. In solchen Fällen droht der Verlust der Pensionsleistung.


Anpassung der Arbeitszeit als Lösung
Um innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben, kann die Wochenarbeitszeit entsprechend reduziert werden. Dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig. Wir unterstützen Sie gerne bei der Berechnung der passenden Stundenanzahl.


Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

Erstberatung
Erstgespräch

Beim kostenlosen Erstgespräch erfassen wir Ihre Ausgangssituation und entwickeln ein Konzept für unsere zukünftige Zusammenarbeit.

zum kostenlosen Erstgespräch
Erstberatung
Serviceauswahl

Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches und individuelles Angebot zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse.

zur Serviceauswahl
Erstberatung
Individuelle Lösungen

Kreative Gestaltungsansätze - von der Gründung bis zum Verkauf bzw. Übergabe eines Unternehmens - stehen bei uns im Mittelpunkt.

weiter zu Individuelle Lösungen