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WOKANDAPIX - pixabay.com

Das Aus für die Bildungskarenz und Bildungsteilzeit ist nun fix: Mit 1. 4. 2025 kommt das Ende der Förderung nun früher als erwartet. Wer in Zukunft neben einem aufrechten Dienstverhältnis einer Ausbildung nachgehen möchte, erhält keine finanzielle Unterstützung mehr.


Übergangsregelung
Für unmittelbar bevorstehende oder schon laufende Bildungskarenzen gelten folgende Übergangsbestimmungen:

  • Weiterbildungsgelder und Bildungsteilzeitgelder, die bis zum Stichtag 1. 4. 2025 vom AMS bewilligt wurden, werden für die genehmigte Bezugsdauer weiterhin ausgezahlt.
  • Für Bildungskarenzen oder Bildungsteilzeiten, die nachweislich bis zum 28. 2. 2025 mit dem Arbeitgeber vereinbart wurden und bis spätestens 31. 5. 2025 beginnen, kann das Weiterbildungsgeld bzw. Bildungsteilzeitgeld noch gewährt werden.
  • Ein Rücktrittrecht bis Ende März gab es für alle bereits vor dem 1. 4. 2025 mit dem Arbeitgeber vereinbarten Bildungskarenzen und Bildungsteilzeiten, für die aufgrund der Gesetzesänderung keine finanzielle Unterstützung mehr zusteht.


Nachfolgeregelung
Eine Nachfolgeregelung befindet sich noch in Ausarbeitung und ist frühestens ab 2026 zu erwarten. Bis dahin wird es keine finanzielle Unterstützung durch das AMS mehr geben. Angestellte haben daher nur ungeförderte Alternativen zur Verfügung:

  • Vereinbarung einer Karenzierung in Form von unbezahltem Urlaub
  • Teilzeitvereinbarung
  • Vereinbarung eines Sabbaticals

Diese Optionen sind jedoch mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden, was sie für viele Arbeitnehmer unattraktiv machen.

Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

 

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