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Gustavo Fring - Pexels

Drittstaatenangehörige müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum eine EES-Registrierung durchführen. Das betrifft auch Geschäftsreisende aus visumsbefreiten Staaten wie den USA, Großbritannien, Kanada, Israel oder Japan. Betroffene sollten mehr Zeit für Ein- und Ausreise einplanen.

Seit 10. April 2026 ist das Entry/Exit-System der EU (EES) vollständig an allen Schengen-Grenzen in Betrieb. Für Österreich ist dies nur an den internationalen Flughäfen der Fall, da Österreich von Schengen-Staaten – und dazu gehören auch die Schweiz und Liechtenstein – umgeben ist. Für EU-Bürger ändert sich nichts, denn das neue System ist nur für Drittstaatenangehörige verpflichtend.

EES soll den Passstempel ersetzen, erfasst aber auch Fingerabdrücke und das Gesicht der einreisenden Person. Angeblich soll damit die Einreise schneller funktionieren; zumindest in der Anfangsphase ist aber mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

EES kann direkt an der Grenze bzw. am Einreise-Flughafen durchgeführt werden. Eine (kostenpflichtige) Vorerfassung wie etwa in Großbritannien, Kanada oder den USA ist bei EES nicht notwendig, allerdings können Visa- und Einreisebestimmungen je nach Herkunftsland unterschiedlich sein.

 

Ausnahmen
Es gibt eine Reihe von ausgenommenen Personen, die kein EES durchführen müssen. Die wichtigsten Ausnahmen sind:

  • Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
  • Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Zypern, Irland, Andorra, Monaco, San Marino, Vatikanstaat / Heiliger Stuhl
  • Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel und Aufenthaltskarten, die im Schengen-Raum ausgestellt wurden
  • Inhaber bestimmter Langzeitvisa
  • Bestimmte Diplomaten, Mitglieder internationaler Organisationen und königliche Familien in offizieller Mission
  • Flugbesatzungspersonal bei beruflicher Einreise

 

Reisen in Drittländer
Als EU-Bürger sollten auch Reisen in Drittländer gut vorbereitet werden, da sich auch hier die Einreiseformalitäten immer wieder verschärfen. Aktuelle Informationen findet man im Länder-A-Z des Außenministeriums.
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z

 

Weitere Informationen
Innenministerium: Entry/Exit-System (Einreise-/Ausreisesystem „EES“)
https://www.bmi.gv.at/202/Fremdenpolizei_und_Grenzkontrolle/Entry_Exit_System/start.aspx

 

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