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Auch heuer haben wir für Sie die aktuellsten Tipps für einen erholsamen Urlaub 2026 zusammengestellt.

Tipp 1 – Besteht Versicherungsschutz durch die Krankenkasse?
Ob und wie die Krankenkasse die Kosten bei Krankheit oder Unfall übernimmt, finden Sie in der Sozialversicherungs-Broschüre „Gesund unterwegs: Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Ausland“.
https://www.chipkarte.at/cdscontent/load?contentid=10008.743868&version=1705494245

 

 

Kurzübersicht:

Land Nachweis Versicherungsschutz
   
Österreich E-Card
EU-Land Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card
Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island EKVK
Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina Behandlungsschein, den man vor Ort mit der EKVK erhält
Nordmazedonien EKVK
Großbritannien EKVK
Türkei Urlaubskrankenschein vorab besorgen
(beim Dienstgeber oder in der ÖGK-App bzw. Website mit der ID Austria)
Drittland (z.B. USA, Thailand) Auslage der Behandlungskosten und (teilweise) Erstattung durch österreichische Krankenkasse

 

Personen, die keine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite der E-Card haben, können bei der ÖGK bzw. SVS einen Urlaubskrankenschein als provisorischen Ersatz für die EKVK beantragen.

Kontrollieren Sie vor Reiseantritt, ob die EKVK noch lesbar ist. Vor allem bei den E-Cards von Kindern kann es durch die lange Gültigkeitsdauer passieren, dass die Daten auf der Rückseite nicht mehr entzifferbar sind.

Wenn die direkte Leistungserbringung nicht klappt, bleibt oft nur die Möglichkeit, die Kosten vor Ort zu bezahlen. Damit die Versicherung oder Krankenkasse die Kosten übernimmt, verlangen Sie vor Ort eine detaillierte Rechnung.

Details zur Rechnung: Ärztliche Behandlung im Urlaub
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/load?contentid=10008.765418&version=1647851201

 

Tipp 2 – Private Reiseversicherung
Prüfen Sie auch private Reiseversicherungen (z.B. Kreditkarte, ÖAMTC-Schutzbrief, ARBÖ-Sicherheits-Pass, Alpenverein...), denn z.B. Rücktransporte aus dem Ausland ersetzt die Österreichische Gesundheitskasse nicht. Oft besteht aber Doppelversicherung. Hier lohnt sich ein Leistungsvergleich.

 

Tipp 3 – Krankmeldung 
Wenn eine Krankheit im Urlaub länger als drei Tage dauert, wird der Urlaub unterbrochen. Teilen Sie den Krankenstand spätestens nach drei Tagen dem Arbeitgeber mit. Weiters brauchen Sie eine ärztliche Bestätigung, die spätestens bei Wiederantritt des Dienstes vorzulegen ist. 

Wer im Ausland erkrankt, braucht zusätzlich zum ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt oder Ärztin ausgestellt wurde (Ausnahme: Bestätigung eines öffentlichen Krankenhauses). Außerdem ist bei Erkrankung im Ausland eine Krankmeldung bei der Krankenkasse abzugeben. Das kann auch der Arbeitgeber erledigen, allerdings erfährt dieser dann die Diagnose. 

Österreichische Gesundheitskasse: Ausländische Krankmeldungen: Wissenswertes
https://www.oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.909404&portal=oegkdgportal


Tipp 4 – Ein- und Ausreiseformalitäten prüfen
Prüfen Sie die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen auf der Webseite Länder A-Z des Außenministeriums. Hier finden Sie für jedes Land auch die aktuelle Sicherheitsstufe. https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z

Kontrollieren Sie auch rechtzeitig die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses bzw. Personalausweises. 

 

Tipp 5 – Auslandsregistrierung 
Wer ins Ausland fährt, kann sich beim Außenministerium unter https://auslandsregistrierung.bmeia.gv.at/ registrieren. Damit ist man im Fall einer Krise oder Naturkatastrophe leichter erreichbar. Das ist vor allem bei längeren oder Reisen in exotische Länder zu empfehlen. Tipp: Diesen und weitere Dienste finden Sie auch in der App „Auslandsservice“. https://www.bmeia.gv.at/reise-services/auslandsservice

 

Tipp 6 – Schutzimpfungen
Prüfen Sie Ihren aktuellen Impfstatus und die Empfehlungen für das Reiseland.
Übrigens: Bezahlte Schutzimpfungen des Arbeitgebers für alle Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern sind steuerfrei. Bei Auslandsreisen von Selbstständigen aus beruflichen Gründen zahlt die SVS einen Kostenzuschuss zu notwendigen Impfungen (z.B. gegen Gelbfieber, Cholera, Hepatitis).

 

Tipp 7 – Gebühren im Nicht-Euro-Raum reduzieren
Wenn Sie im Nicht-Euro-Ausland bei einem Geldausgabeautomaten Bargeld abgeben, haben Sie oft die Option, in Euro umgerechnet zu beheben. Die Arbeiterkammer rät dringend davon ab, da damit meist sehr hohe Gebühren verbunden sind. Wählen Sie stattdessen stets den Betrag in der jeweiligen Landeswährung. 

Auch das Zahlen mit Debit- oder Kreditkarte kann teuer werden, denn oft verlangen die beteiligten Banken neben einer Prozent- auch eine Mindestgebühr pro Transaktion. Wenn Sie also einen Kaugummi mit Karte bezahlen, können die Spesen u.U. den Wert der Ware übersteigen. Tipp: Informieren Sie sich über die Gebühren bei Ihrer Bank. Eventuell kann es günstiger sein, einen höheren Bargeldbetrag abzuheben als viele kleine Kartenzahlungen zu tätigen. 


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