Erfreuliche Verwaltungsvereinfachung: Bis 5 Mio. Euro grenzüberschreitende Dienstleistungen genügt ab 2022 eine Jahresmeldung anstatt quartalsweiser Meldung.

Bisher musste man bei Dienstleistungsexporten und -importen ab einem Schwellenwert von 500.000 Euro quartalsweise eine ADL-Meldung an die Statistik Austria schicken. Ab dem Berichtsjahr 2022 ist bei Schwellenwerten zwischen 500.000 bis 4.999.999 Euro eine Jahresmeldung ausreichend. Erst ab einem Schwellenwert von 5.000.000 Euro sind Quartalsmeldungen erforderlich. Die Statistik Austria wird die Unternehmen im März 2022 darüber informieren, ob eine Jahresmeldung ausreicht oder ob wie bisher eine Quartalsmeldung fällig wird.

Wenn Ihre Dienstleistungsexporte und -importe im Jahr 2022 den Schwellenwert von 500.000 Euro nicht überschreiten, brauchen Sie keine Meldung grenzüberschreitender Dienstleistungen zu machen.

Achtung: Sollte Ihr Unternehmen den Schwellenwert im Laufe des Kalenderjahres 2022 erreichen, entsteht ab diesem Zeitpunkt die Meldepflicht.
 

 

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