2023 nimmt die Finanz verstärkt die Registrierkassen ins Visier, da sich laut Finanzpolizei in diesem Bereich bei vielen Unternehmen ein Schlendrian eingeschlichen hat. Darauf sollten Sie (wieder) verstärkt achten:
Pflichten rund um die Registrierkasse
So kontrolliert die Finanz
Neben einer angekündigten oder unangekündigten Kassennachschau steht den Beamten eine Reihe an Ermittlungsmöglichkeiten zur Verfügung. So werden z.B. Geschäftsvorgänge vorab beobachtet oder Testkäufe (Mystery Shopping) getätigt. Erlaubt ist auch die Befragung von Kunden und Dienstnehmern. Bei der Kassennachschau können dann alle Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Registrierkasse verlangt werden. Dazu gehört auch die Kontrolle von z.B. Zutrittskontrollen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Lieferscheinen, um die Ergebnisse der Registrierkasse zu verproben.
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden
Praxistipp: Bereiten Sie eine Mappe in der Nähe der Registrierkasse vor mit den notwendigen Unterlagen. Schulen Sie auch Ihre Mitarbeiter, was bei einer Kassennachschau zu tun ist. Geben Sie einen USB-Stick sowie eine Beschreibung des Datenexports und der Erstellung eines Nullbeleges dazu. Wichtig ist auch ein Hinweis, wie das Datenerfassungsprotokoll gesichert wurde.
Weitere Informationen:
Unternehmensservice Portal: Informationen zu Registrierkassen
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/registrierkassen.html
Finanzministerium: Handbuch Registrierkassen
https://finanzonline.bmf.gv.at/eLearning/BMF_Handbuch_Registrierkassen.pdf
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