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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die Pauschalierung erleichtert Kleinunternehmen die Administration und bietet eine interessante Steuersparmöglichkeit. 2023 steigt die Umsatzgrenze von 35.000 auf 40.000 Euro.

Betriebsausgabenpauschalierung für Kleinunternehmer
Diese Pauschalierungsmöglichkeit gibt es seit 2020 und gilt für Kleinunternehmer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb. Kleinvermieter können die Pauschalierung nicht nutzen – ebenso wenig wesentlich beteiligte GmbH-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder oder Stiftungsvorstände.

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer in Anspruch genommen werden.


Umsatzgrenze

Der Umsatz darf bis 2022 maximal 35.000 Euro im Veranlagungsjahr betragen. Ab 2023 sind es dann 40.000 Euro. Ein einmaliges Überschreiten von 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren ist unschädlich.


Pauschale Betriebsausgaben

Dienstleistungsunternehmen können 20 Prozent der Betriebseinnahmen als Ausgaben absetzen, bei allen anderen Betrieben sind es 45 Prozent. Welche Unternehmen als Dienstleister gelten, ist in der Dienstleistungsbetriebe-Verordnung geregelt.


Zusätzliche Betriebsausgaben

Neben dem Pauschale kann man noch die Sozialversicherungsbeiträge und den Grundfreibetrag absetzen. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag oder ein Investitionsfreibetrag (IFB) ist nicht zusätzlich absetzbar. Außerdem können Reise- und Fahrtkosten sowie ein Arbeitsplatzpauschale in Höhe von gezahlten Kostenersätzen abgesetzt werden und stellen wirtschaftlich gesehen nur Durchlaufposten dar.


Personengesellschaften

Hier zählt der Umsatz der Gesellschaft (steuerlich Mitunternehmerschaft). Wird in der Mitunternehmerschaft pauschaliert, so darf keiner der Mitunternehmer die Pauschalierung für diese Gesellschaft außerhalb in Anspruch nehmen.


Bindungswirkung

Wer freiwillig abgeht von der Kleinunternehmerpauschalierung, kann erst nach drei Jahren wieder ins Pauschale zurückkehren.


Basispauschalierung gilt weiterhin

Die Basispauschalierung gibt es weiterhin. Hier können lediglich 6 bzw. 12 Prozent pauschal neben Material- und Lohnkosten sowie Sozialversicherung und Grundfreibetrag abgesetzt werden. Was günstiger ist, muss man durchrechnen.


Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

Aus informierten Kreisen hört man, dass auch eine Erhöhung im Bereich Umsatzsteuer geplant ist. Dies soll aus EU-rechtlichen Gründen aber frühestens 2025 möglich sein.


Tipp:
Sammeln Sie zumindest im ersten Jahr trotzdem alle Ausgabenbelege, um einen Vergleich anstellen zu können.

Unternehmensservice Portal (USP): Kleinunternehmerpauschalierung
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/pauschalierung/kleinunternehmerpauschalierung.html

Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Dienstleistungsbetriebe-Verordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011428

 

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