Die Teuerungsprämie bietet 2022 und 2023 die Möglichkeit, völlig abgabenfrei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu motivieren. Das Finanzministerium hat nun einige offene Fragen beantwortet.
Teuerungsprämie – Zur Erinnerung
Der Arbeitgeber kann eine Prämie aufgrund der Teuerung in den Jahren 2022 oder 2023 bis 3.000 Euro pro Jahr sozialversicherungs- und steuerfrei auszahlen. Es fallen keine Lohnnebenkosten an.
Bis 2.000 Euro ist eine Auszahlung ohne weitere Voraussetzungen möglich. Den dritten 1.000-Euro-Betrag kann man nur ausnutzen, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift erfolgt. Das bedeutet, dass eine Regelung im Kollektivvertrag oder in der Betriebsvereinbarung getroffen wurde. Ebenfalls möglich ist eine Auszahlung an alle Arbeitnehmer oder eine bestimmte Arbeitnehmergruppe.
Weiters dürfen eine Mitarbeitergewinnbeteiligung und eine Teuerungsprämie in Summe maximal 3.000 Euro betragen. Wird dieser Betrag überschritten fallen Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten für den Überschreitungsbetrag an. Eine im Jahr 2022 bereits gewährte Gewinnbeteiligung kann rückwirkend als Teuerungsprämie behandelt werden. Das macht deswegen Sinn, da die Gewinnbeteiligung nur steuerfrei ist, aber Sozialversicherung und Lohnnebenkosten anfallen.
Weiters muss es sich bei der Teuerungsprämie um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde. Eine Gehalts- oder eine Prämienumwandlung ist nicht erlaubt.
Teuerungsprämie bei zwei Dienstverhältnissen
Hat ein Dienstnehmer von unterschiedlichen Dienstgebern eine Teuerungsprämie erhalten, so führt dies zu einer Pflichtveranlagung. Diese Gesetzesänderung soll in Kürze im Parlament beschlossen werden.
Beantwortung von Einzelfragen
Das Finanzministerium hat in der Beantwortung einer Wirtschaftskammer-Anfrage alle derzeit offenen Fragen beantwortet. Diese FAQ-Liste finden Sie auf der Website des Finanzministeriums:
Finanzministerium: Informationen zur Teuerungsprämie
https://www.bmf.gv.at/rechtsnews/steuern-rechtsnews/aktuelle-infos-und-erlaesse
Tipp: Eine umfassende Liste mit Incentives zur Mitarbeitermotivation finden Sie in unserem Newsartikel „Benefits und Incentives für Mitarbeiter“
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.