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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die hohen Energiekosten belasten viele österreichische Betriebe. Die Finanz hat angekündigt, die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen herabzusetzen und damit eine kurzfristige Liquiditätshilfe zu leisten.

In zwei Fällen soll eine Reduktion auf 50 Prozent des bisher festgesetzten Betrages möglich sein:

  1. Das Unternehmen hat Anspruch auf Energieabgabenvergütung.
  2. Die Energiekosten betragen mehr als drei Prozent der Gesamtkosten.

Der Antrag kann in FinanzOnline durchgeführt werden.

Neben dieser Spezialregelung steht weiterhin die Möglichkeit der Herabsetzung auf einen gewünschten Betrag oder auf Null zur Verfügung. Dafür ist ein Nachweis der konkreten Betroffenheit erforderlich.

Wir unterstützen Sie gerne!

 

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