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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Die ökosoziale Steuerreform bringt Steuererleichterungen in Form von absetzbaren Sonderausgaben für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen und die thermische Sanierung von Gebäuden.

 

Pauschalbetrag
Folgende Pauschalen können Sie als Sonderausgaben für fünf Jahre absetzen:

  • thermisch-energetisch Sanierung von Gebäuden: 800 Euro pro Jahr.
  • Ersatz eines fossilen Heizungssystems gegen ein klimafreundliches (Heizkesseltausch): 400 Euro pro Jahr.

In Summe sind daher für die Gebäudesanierung 4.000 Euro und für den Heizkesseltausch 2.000 Euro absetzbar.

 

Voraussetzungen

  • Der Bund gewährt für die Investition eine Förderung gemäß Umweltförderungsgesetz.
  • Die Daten werden direkt an die Transparenzdatenbank übermittelt.
  • Die Ausgaben müssen nach Abzug der ausbezahlten Förderung mind. 4.000 Euro (Sanierung) bzw. 2.000 Euro (Heizkesseltausch) übersteigen.

 

Weitere Förderung
Wird innerhalb der Fünfjahresfrist eine weitere Investition gefördert, so verlängert sich der Sonderausgaben-Zeitraum auf zehn Jahre. Wenn im ersten Jahr sowohl saniert als auch der Kessel getauscht wird, so kann man fünf Jahre 800 Euro absetzen und die nächsten fünf Jahre jeweils 400 Euro. Kommt es erst zu einer weiteren Investition zwischen dem zweiten und fünften Jahr, so wird diese Investition ab dem sechsten Jahr mit dem Pauschalbetrag absetzbar. Beide Pauschalbeträge sind nicht gleichzeitig in einem Jahr absetzbar.

 

Inkrafttreten
Die Sonderausgaben können erstmalig abgesetzt werden für eine Förderung, die nach dem 30. Juni 2022 ausbezahlt wird. Das Förderungsansuchen muss nach dem 31. März 2022 eingebracht worden sein.

 

 

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