Einkommensschwache Familien sollen ab Juli 2025 mit 60 Euro pro Kind entlastet werden. Der Kinderzuschlag ist an den Kinderabsetzbetrag gekoppelt und wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Voraussetzungen
Alleinverdiener und Alleinerzieher haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, wenn:
Der Anspruch besteht für Kinder unter 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Höhe und Auszahlung
Kein Steuerbescheid bis Ende Juni? Kinderzuschlag wird nachgezahlt
Fehlt der Einkommensteuerbescheid für das Vorjahr zu Beginn des Anspruchszeitraumes noch, erfolgt die Auszahlung des Kinderzuschlags rückwirkend, sobald ein rechtskräftiger Bescheid eingeht. Dies gilt auch dann, wenn der Bescheid erst nach Ablauf des gesamten Anspruchszeitraums vorliegt.
Beispiel: Wird der Einkommensteuerbescheid für 2024 erst im September 2025 rechtskräftig, erhält man den Kinderzuschlag rückwirkend für alle Monate seit Juli 2025.
Wichtig zu wissen
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.