Die Anfangsschwierigkeiten seit der Einführung der Registrierkassenpflicht in Österreich sind mittlerweile größtenteils überwunden. Damit das auch so bleibt, führt die Finanzpolizei regelmäßig Überprüfungen durch. Eine gute Vorbereitung ist wichtig, damit Unternehmen bei einer Nachschau gelassen bleiben können.
Registrierkassenpflicht
Seit dem 1. Januar 2016 müssen viele Unternehmen in Österreich eine Registrierkasse verwenden. Die Regelung soll verhindern, dass Barumsätze manipuliert werden und sicherstellen, dass alle Geschäftsvorgänge genau dokumentiert sind. Die Registrierkassenpflicht gilt für Unternehmen mit einem Nettojahresumsatz von über 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro (inkl. Kartenzahlungen). Auch Kleinunternehmer und Freiberufler müssen eine Registrierkasse verwenden, wenn sie diese Umsatzgrenzen überschreiten.
Registrierkassennachschau
Bei der Registrierkassennachschau prüft die Finanzverwaltung anhand einer Checkliste, ob die Registrierkassenpflicht eingehalten wird. Diese Nachschau erfolgt oft kurzfristig oder sogar unangekündigt. Daher ist es wichtig, immer gut vorbereitet zu sein.
Was wird bei einer Registrierkassennachschau überprüft?
Die Finanzbehörden prüfen bei einer Nachschau insbesondere, ob:
Die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Nachschau
Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen und Belege immer griffbereit haben.
Dazu gehören:
Tipp: Speichern Sie das Datenerfassungsprotokoll (DEP) mindestens einmal pro Quartal und sichern Sie es unveränderbar. Bei der Verwendung von Online-Kassensystemen, die oft automatisch sichern, ist eine zusätzliche externe Sicherung sinnvoll (ab dem Zeitpunkt der Registrierung, pro Jahr und pro Kassa getrennt).
Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.