Die EU plant mit der „VAT in the Digital Age“ (ViDA)-Initiative umfassende Mehrwertsteuerreformen, die ab 2025 schrittweise und bis 1. Juli 2030 vollständig in Kraft treten sollen. Ziel ist es, die Umsatzsteuer in einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft zu modernisieren, grenzüberschreitenden Handel zu erleichtern und Steuerbetrug zu verhindern.
Warum die ViDA-Initiative notwendig ist
Das derzeitige EU-Umsatzsteuersystem ist uneinheitlich, da jedes Land eigene Regeln für die digitale Berichterstattung und Steuerregistrierung hat. Das führt zu großem Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Die ViDA-Initiative soll klare und einheitliche Vorgaben schaffen.
Die Ziele der ViDA-Initiative
Mit der ViDA-Initiative will die EU ein einheitliches digitales Mehrwertsteuersystem für alle Mitgliedsstaaten schaffen. Die wichtigsten Maßnahmen sind:
Um Mehrfachregistrierungen in mehreren EU-Ländern zu vermeiden, wird das Reverse-Charge-Verfahren erweitert. Dies erleichtert grenzüberschreitende Transaktionen und reduziert den Verwaltungsaufwand.
Fazit:
Neben den neuen Vorgaben für Plattformen und der Einführung einer einheitlichen EU-Mehrwertsteuerregistrierung, sind ab dem 1. Juli 2030 auch die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen und die Einführung digitaler Meldepflichten geplant. Um diese Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen, sollten Unternehmen frühzeitig ihre internen Prozesse und IT-Systeme anpassen.
Tipp: Deutschland startet die Übergangsfrist für die E-Rechnung bereits am 1. Jänner 2025. Österreichische Unternehmen, die mit deutschen Geschäftspartnern zusammenarbeiten, sollten sich rechtzeitig auf diese Umstellung vorbereiten, da ab 2028 in Deutschland ausschließlich E-Rechnungen gültig sind.
Mehr Informationen zur VIDA-Initiative finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
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