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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Inzwischen jährt sich die Anpassungen der Steuerstufen an die Inflation zum dritten Mal. 2025 werden wieder die Steuerstufen und wichtige Steuergrenzen angehoben, wodurch sich die Steuerlast reduziert. Ein erster Entwurf liegt vor.

Abschaffung kalte Progression
Unter kalter Progression versteht man die automatische Steuererhöhung, die eintritt, wenn Löhne und Gehälter an die Inflationsrate angepasst werden, die Steuerstufen jedoch nicht. Damit es real nicht zu einer Steuererhöhung kommt, wurden 2023 zum ersten Mal die Tarifstufen und einige andere Steuerwerte an die Inflation angepasst.

Zwei Drittel der Inflationsrate fließen in die Tarifstufen und Absetzbeträge und das verbleibende Drittel in von der Regierung ausgewählte Maßnahmen. Ab 1.1.2025 gilt Folgendes:

 

Steuersatz Steuerstufen    
  2024 2025 Steigerung
   
0 % bis 12.816 13.308 + 3,84 %
20 % bis 20.818 21.617 + 3,84 %
30 % bis 34.513 35.836 + 3,84 %
40 % bis 66.612 69.166 + 3,83 %
48 % bis 99.266 103.072 + 3,83 %
50 % ab 99.266 103.072 + 3,83 %
55 % ab 1 Mio. 1 Mio.  

 

Die Absetzbeträge und die SV-Rückerstattung (Negativsteuer) werden zur Gänze an die Inflation angepasst. Dazu liegen aktuell noch keine genauen Werte vor.

Kinderzuschlag
Mit dem verbleibenden Drittel sollen alleinverdienende bzw. erwerbstätige alleinerziehende Personen mit geringem Einkommen gefördert werden. Sie bekommen einen Kinderzuschlag in Höhe von 60 Euro pro Monat und Kind ausbezahlt.


Reisekosten werden endlich angehoben
Die Tages- und Nächtigungsgelder werden erstmalig seit 2002 angehoben. Auch das Kilometergeld erfährt nach 13 Jahren wieder eine leichte Anhebung. Motorräder und Fahrräder profitieren jedoch ordentlich, denn der neue Kilometergeld-Satz gilt nun für alle Fortbewegungsmittel.

 

Diäten 2024 2025 Steigerung
   
Taggelder Inland 26,40 30,00 13,64 %
Nächtigungsgelder Inland 15,00 17,00 13,33 %
Kilometergeld PKW, Kombi 0,42 0,50 19,05 %
Kilometergeld Motor(fahr)räder 0,24 0,50 108,33 %
Fahrrad 0,38 0,50 31,58 %
Öffi-Kostenersatz ohne Nachweis bis 50 km 0,20 0,50 150,00 %

 
Sachbezug Dienstwohnung
Die gänzlich sachbezugsfreie Wohnfläche soll 35 m² betragen und Gemeinschaftsräume werden nicht mehr wie bisher jedem einzelnen Bewohner voll zugerechnet, sondern aliquot.

Steuerbegünstigung Jahressechstel
Hier soll die Freigrenze für sonstige Bezüge angehoben werden. Bereits 2024 wurde – allerdings auf dieses Jahr befristet – die Lohnsteuer-Freigrenze von 2.100 auf 2.447 Euro angehoben. Wir sind gespannt, wie nun diese angekündigte Entlastung letztendlich umgesetzt wird.

Kleinunternehmergrenze
Hier kommt es zu einer Anhebung von 35.000 Euro auf 55.000 Euro. Aber Achtung: Die alte Grenze von 35.000 Euro ist eine umsatzsteuerliche Nettogrenze; ab 2025 gilt sie brutto. Die Anhebung ist daher nicht ganz so hoch. Die neuen 55.000 Euro gelten ab 2025 auch als Kleinunternehmer-Pauschalierungsgrenze in der Einkommensteuer.

Wie die geplanten Entlastungen konkret umgesetzt werden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Wir halten Sie am Laufenden.

 


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