Seit Jahresbeginn 2024 können gemeinnützige Organisationen an ihre Freiwilligen einkommensteuerfreie Pauschalen auszahlen.
Steuerfrei sind Zahlungen von Vereinen und anderen Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke dienen. Die Tätigkeit muss ehrenamtlich und freiwillig sein, also nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses.
Kleines Freiwilligenpauschale
Das kleine Freiwilligenpauschale beträgt 30 Euro pro Tag und maximal 1.000 Euro pro Jahr.
Beispiele:
Mit „Einsatztag“ ist ein Kalendertag zu verstehen. Wer Nachtdienst leistet, kann somit in den Genuss von zwei Tagespauschalen kommen.
Wer für Sportvereine tätig wird, kann entweder ein Freiwilligenpauschale oder eine PRAE (Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer) erhalten.
Außerdem darf das Ehrenamt nicht einer Tätigkeit ähnlich sein, mit welcher man steuerpflichtige Einkünfte bei dieser oder einer verbundenen Organisation erzielt. Damit soll verhindert werden, dass eine normalerweise steuerpflichtige Tätigkeit durch eine als ehrenamtlich deklarierte Tätigkeit steuerfrei wird.
Beispiele:
Großes Freiwilligenpauschale
Das große Freiwilligenpauschale beträgt 50 Euro pro Tag und maximal 3.000 Euro pro Jahr. Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für das kleine Pauschale und es kann für folgende Tätigkeiten gewährt werden:
Wenn jemand Tätigkeiten für beide Pauschalen ausübt, darf in Summe der Höchstbetrag von 3.000 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.
Pflichtveranlagung
Wer in Summe über der Maximalgrenze von einem oder mehreren Organisationen erhält, muss den übersteigenden Betrag als Sonstige Einkünfte versteuern, sofern der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro pro Jahr überschritten wird. Zusätzlich sieht das neue Gesetz eine Pflichtveranlagung vor.
Meldepflicht
Die Organisation muss eine die Höchstbeträge übersteigende Auszahlung an ein und dieselbe Person an das Finanzamt übermitteln. Ein entsprechendes Formular soll es bis zum ersten Meldezeitpunkt 28.2.2025 geben.
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS): Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/188/20231231
Erläuterungen zu Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023
https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/2319/fname_1596448.pdf
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