Seit 1.1.2024 kann man eine Flexible Kapitalgesellschaft gründen. Die neue Rechtsform ist sowohl für Startups als auch etablierte Unternehmen interessant.
Die neue Rechtsform ist im Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) geregelt. Sprachlich ist das Gesetz ein Novum, da es ausschließlich in der weiblichen Form formuliert ist. Inhaltlich verweist es auf das bestehende GmbH-Gesetz und ergänzt bloß die Besonderheiten der FlexCo.
Der Firmenname muss die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder „Flexible Company“ beinhalten, kann jedoch abgekürzt werden mit FlexKapG oder FlexCo.
Stammkapital und Mindest-KÖSt
Das Mindeststammkapital beträgt 10.000 Euro, wobei mindestens ein Viertel somit 2.500 Euro einbezahlt werden muss. Gleichzeitig wurde bei der GmbH das Mindeststammkapital von 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt, wobei hier weiterhin zumindest die Hälfte somit 5.000 Euro einbezahlt werden muss.
Aufgrund der Senkung des Mindeststammkapitals wurde auch die Mindest-Körperschaftsteuer (Mindest-KÖSt) auf 500 Euro jährlich anstelle von 1.750 Euro abgesenkt.
Eigene Anteile
Aktiengesellschaften (AGs) dürfen eigene Anteile für Mitarbeiterbeteiligungen erwerben. Das gilt nun auch für die FlexCo, nicht aber für die GmbH.
Genehmigtes und bedingtes Kapital
Bei der FlexCo kann im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden, dass die Geschäftsführung innerhalb von fünf Jahren das Stammkapital bis zum genehmigten Kapital erhöhen kann. Dabei werden neue Gesellschaftsanteile ausgegeben. Bei der GmbH ist dies nur mittels aufwendiger Gesellschaftsvertragsänderung möglich.
Es besteht bei der FlexCo auch die Möglichkeit, eine bedingte Kapitalerhöhung durchzuführen um beispielsweise Wandelschuldverschreibungen oder Optionen einlösen zu können, was im Startup-Bereich gefordert wird.
Unternehmenswertanteile
Diese neue Anteilsklasse ermöglicht es, stimmrechtslose Anteile am Unternehmen auszugeben. Damit ist die FlexCo für Startups interessant, die hochqualifiziertes Personal mittels Mitarbeiterbeteiligung ans Unternehmen binden möchten. Für etablierte Unternehmen kann die neue Anteilsklasse z.B. für Projekt-Tochterfirmen genutzt werden, um unternehmensfremde Partner finanziell aber ohne Mitspracherecht zu beteiligen.
Die Unternehmenswertanteile sind mit 25 Prozent des Stammkapitals limitiert. Die betroffenen Gesellschafter werden zwar in einer Namensliste im Firmenbuch veröffentlicht, die Höhe der Beteiligungen sind jedoch nicht für Jedermann abrufbar.
Exkurs: Gründungsprivilegierte GmbH
Mit der Absenkung des Mindeststammkapitals wurde die Gründung einer gründungsprivilegierten GmbH obsolet. Für bestehende gründungsprivilegiert GmbHs bleibt die Verpflichtung zur Aufstockung auf 17.500 Euro bestehen. Wer hier auf dem niedrigen Stammkapital von 10.000 Euro bleiben möchte, kann eine Kapitalherabsetzung ohne Gläubigeraufruf durchführen.
Weitere Informationen
Rechtsinformationssystem des Bundes: Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2023/179
Unternehmensserviceportal (USP): GmbH bzw. FlexKapG
https://startup.usp.gv.at/gruendung/ueberlegungen-im-vorfeld/die-gmbh
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