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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Ab 2024 wird die GIS-Gebühr zum ORF-Beitrag. Er betrifft Haushalte und Unternehmen mit Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern.

Anknüpfungspunkt Hauptwohnsitz
Der ORF-Beitrag ist je inländische Adresse ein Mal zu bezahlen. Die anderen Mitbewohner sind befreit. Ebenfalls befreit sind auch Unternehmerinnen und Unternehmer mit ihrem privaten ORF-Beitrag, wenn sie ihr Unternehmen von zu Hause aus betreiben und für dieses ORF-Beiträge bezahlen.

 

Anknüpfungspunkt Dienstnehmer
Für Unternehmen ist der ORF-Beitrag an die Kommunalsteuer (KommSt)-Betriebsstätte und somit an die Anzahl der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer geknüpft. Dabei gibt es folgende Beitragsstaffel:

 

Jahressumme der Arbeitslöhne je Standortgemeinde 1) Anzahl ORF-Beiträge ORF-Beitrag je Standortgemeinde
   
    pro Monat 2) pro Jahr
bis 1,6 Mio. Euro 1 15,30 183,60
bis 3 Mio. Euro 2 30,60 367,20
bis 10 Mio. Euro 7 107,10 1.285,20
bis 50 Mio. Euro 10 150,30 1.836,00
bis 90 Mio. Euro 20 306,00 3.672,00
mehr als 90 Mio. Euro 50 765,00 9.180,00

1) inkl. Sonderzahlungen, Sachbezüge, Zulagen und Zuschläge. Auch freie Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zählen dazu.

2) im Burgendland, in Kärnten, der Steiermark und Tirol zuzüglich einer Landesabgabe.

Diese Staffelung gilt pro kommunalsteuerlicher Betriebsstätte, allerdings muss ein Unternehmen max. 100 Beiträge pro Monat bezahlen. Homeoffice gilt in diesem Zusammenhang nicht als Betriebsstätte.

 

EPUs und gemeinnützige Vereine zahlen keinen ORF-Beitrag
Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) zahlen in Ermangelung von Dienstnehmern auch keinen ORF-Beitrag an ihrem Betriebsstandort. Für den Privathaushalt fällt wie erwähnt der Beitrag an.

Für Betriebsstätten von Unternehmen und Institutionen, die aufgrund ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind (z.B. Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Heime für Auszubildende, Körperschaften des öffentlichen Rechts), fällt ebenso kein ORF Beitrag an.

 

Was ist zu tun?
Kommunalsteuerpflichtige Unternehmen brauchen nichts zu tun. Der ORF erhält die Kommunalsteuerdaten automatisch jeweils im April des Folgejahres und sendet eine Zahlungsaufforderung frühestens Ende April an die Unternehmen.

Unternehmen, die bisher GIS-Gebühren bezahlt haben, sollen mit 31.12.2023 automatisch abgemeldet und abgerechnet werden.

EPUs, gemeinnützige Vereine und andere Institutionen, die keine Kommunalsteuer zahlen, brauchen sich auch nicht für den ORF-Beitrag registrieren.

Privatpersonen, die an der Adresse einer Betriebsstätte hauptgemeldet sind, müssen wie erwähnt keinen separaten ORF-Beitrag bezahlen. Zum Nachweis muss das Unternehmen oder die Organisation ein spezielles Formular ausfüllen:

PDF-Formular, inkl. Ausfüllhilfe: Bekanntgabe von Organisations- oder Betriebsstätten-Adressen an denen Personen mit Hauptwohnsitz Unterkünfte in Anspruch nehmen. gemäß ORF-Beitrags-Gesetz 2024
https://orf.beitrag.at/fileadmin/user_upload/Documents/Ausnahmen_im_betrieblichen_Bereich.pdf

 

Beiblatt "Adressliste": Weitere Organisations- oder Betriebsstätten-Adresse an der Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind https://orf.beitrag.at/fileadmin/user_upload/Documents/Adressliste_betrieblich_HWS.pdf

 

Weitere Informationen
ORF-Informationsseite: https://orf.beitrag.at/

ORF-Informationsseite: 9. Wie sieht es mit der Meldepflicht von Firmen und Institutionen aus und müssen diese auch den neuen ORF-Beitrag zahlen? https://orf.beitrag.at/#panel98

Wirtschaftskammer: Neuer ORF-Beitrag ab 2024: Auch Unternehmen sind betroffen, EPU sind ausgenommen
https://www.wko.at/oe/oesterreich/neuer-orf-beitrag-ab-2024-unternehmen-betroffen

 

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