Unternehmen und Private bekommen bis zu 850 Euro Förderung, wenn sie in umweltfreundliche Mobilität investieren.
Welche Räder werden gefördert?
Der Antrag muss spätestens neun Monate nach Kauf (Rechnung) und längstens bis zum 29.02.2024 (12 Uhr) erfolgen. Bei E-Fahrrädern muss der Strom aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
Höhe der Förderung
(E-)Transporträder, (E-)Falträder, E-Fahrräder für Betriebe, Gebietskörperschaften und Gemeinden |
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Fahrradtyp | Bundesförderung pro Fahrrad |
Vom Sportfachhandel pro Fahrrad |
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E-Fahrräder (ab einer Anzahl von 5 Stück) | 250 Euro | 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie | ||
E-Transporträder und Transporträder | 850 Euro | |||
E-Falträder und Falträder | 450 Euro | |||
Maximal | 30 % der förderungsfähigen Kosten |
(E-)Transportfahrräder und (E-)Falträder für Privatpersonen | ||||
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Fahrradtyp | Bundesförderung pro Fahrrad |
Vom Sportfachhandel pro Fahrrad |
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E-Transporträder und Transporträder | 850 Euro | 150 Euro inkl. großes Fahrradservice oder drei Jahre Garantie | ||
E-Falträder und Falträder (nur bei Privatpersonen: Nachweis einer Öffi-Jahresnetzkarte als Selbstauskunft) |
450 Euro | |||
Maximal | 50 % der förderungsfähigen Kosten |
Notwendige Unterlagen in elektronischer Form
Umweltförderung: Onlineantrag für Privatpersonen
www.meinefoerderung.at/webforms/eradp23
Umweltförderung: Onlineantrag für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine
https://www.meinefoerderung.at/webforms/eradb23
Liste der förderungsfähigen Falträder
https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/umweltfoerderung/uebergeordnete_dokumente/foerderungsfaehige_faltraeder.pdf
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