Haben Sie im letzten Jahr Honorarnoten bezahlt? Wenn ja, müssen Sie diese eventuell dem Finanzamt melden. Wer elektronisch meldet, hat bis Ende Februar 2023 Zeit.
Honorare an folgende Personen müssen mittels Formular E 109a (früher E 18) gemeldet werden:
Sie müssen aber nicht melden, wenn das gesamte Nettohonorar inklusive Reisekostenersätze 900 Euro im Kalenderjahr nicht überschreitet und für eine einzelne Leistung nicht mehr als 450 Euro bezahlt wurde. Neben der Meldung an das Finanzamt des zahlenden Unternehmens, muss man auch eine Kopie an den HonorarempfängerIn übergeben.
Meldung von Auslandshonoraren
Zahlungen ins Ausland für bestimmte Dienstleistungen müssen mittels Formular E 109b gemeldet werden. Die Mitteilungspflicht betrifft folgende Dienstleistungen:
Sie brauchen dann nicht zu melden
Weitere Informationen zur Auslandszahlungen: Einkommensteuerrichtlinien Rz 8319 ff
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=2021bfcd-b4c1-4a1b-b439-bacb8df07ca
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