Wenn Sie beabsichtigen die Corona-Kurzarbeit zu verlängern, dann müssen Sie laut der AMS-Kurzarbeits-Richtlinie (Punkt 7.2.1.) vier Wochen vor Ablauf der ersten Phase einen Verlängerungsantrag stellen.
Sie wollen die Kurzarbeit verlängern? Worauf müssen Sie achten?
Gleich vorweg: auf der Website des AMS findet man am 7.5. zur Frage „Wann und wo müssen Sie ihr Kurzarbeitsbegehren einbringen?“ folgenden Hinweis: „Bitte stellen Sie noch keine Anträge auf Verlängerung der Kurzarbeit. Wir können die Verlängerungsanträge noch nicht bearbeiten. Im Gegenteil besteht die Gefahr erheblicher Verzögerungen. Nähere Informationen folgen.“
https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit#wannundwomssensieihrkurzarbeitsbegehrenbeantragen
Die Verlängerung soll grundsätzlich über das eAMS Konto erfolgen.
Unser Tipp ist, dass Sie – trotz der fehlenden technischen Verlängerungsmöglichkeit seitens des AMS – die zuständige Landesstelle des AMS mittels einer Email über die beabsichtigte Verlängerung informieren. Von einem AMS Betreuer wurde zB für Wien die Emailadresse This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. genannt.
Welche Voraussetzungen müssen im Falle einer Verlängerung der Kurzarbeit vorliegen?
Worauf ist beim AMS-Kurzarbeitsverlängerungsantrag noch zu achten?
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