Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bietet Betroffenen der aktuellen Hochwasserkatastrophen steuerliche Unterstützung. Ob eine verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch straffrei bleibt, kann nur im Einzelfall geklärt werden.
Zu den steuerlichen Erleichterungen gehören Fristverlängerungen bei Abgabenerklärungen, Zahlungserleichterungen wie Stundungen und Ratenzahlungen sowie Steuerfreiheit für Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Spenden.
Auch für Ersatzbeschaffungen gibt es ertragsteuerliche Begünstigungen, und außergewöhnliche Belastungen können abgesetzt werden. Weitere Erleichterungen betreffen Gebührenbefreiungen und die Grunderwerbsteuer bei Ersatzgrundstücken. Betroffene können bis 31. Oktober 2024 Freibetragsbescheide beim Finanzamt beantragen.
Tipp:
Für mehr Informationen zum Thema verweisen wir auf unseren Artikel der News Ausgabe von 08/2024: „Wer vom Hochwasser betroffen ist, braucht unbürokratische Hilfe“
Abgabetermin Offenlegung verpasst?
Aufgrund der Unabhängigkeit der einzelnen Gerichte gibt es hier keine erlassmäßige und damit einheitliche Regelung. Wenn Sie aufgrund der Hochwasserbetroffenheit den Jahresabschluss per 31.12.2023 nicht pünktlich zum 30. September 2024 beim Firmenbuch einreichen konnten und eine Zwangsstrafe ausgestellt wird, kann ein Einspruch aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses im Einzelfall helfen.
Weitere Informationen:
Informationen des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen
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