Seit 20. Juni 2024 können Klein- und KleinstunternehmerInnen neuerlich eine Energiekostenpauschale in Höhe von 167,50 bis 2.685,00 Euro beantragen.
Die Energiekostenpauschale 2 funktioniert ähnlich wie jene im Vorjahr. Sie brauchen Ihre ÖNACE-Kennzahl und einen USP-Zugang. Einreichen können Sie bis 8. Aug. 2024, 12:00 Uhr. Alle Infos und Details finden sich wieder auf www.energiekostenpauschale.at.
Voraussetzungen
Auf https://www.energiekostenpauschale.at/#branchencheck können Sie überprüfen, ob Ihre ÖNACE-Kennzahl grundsätzlich antragsberechtigt ist. Ausgenommen sind öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesBRs), Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen (damit sind nicht die ÖNACE Codes 66220 und 66190 gemeint), Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.
Antrag auf dem Unternehmensserviceportal (USP)
Treffen die Voraussetzungen zu, können Sie unter https://mein.usp.gv.at/ den Antrag stellen. Die Anleitung dazu finden Sie hier.
https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html
FAQs
In den Frequently Asked Questions auf www.energiekostenpauschale.at finden sich Antworten auf vielen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung. So wird auch klargestellt, dass wir als Steuerberater nicht für Sie einreichen können. Wir unterstützen Sie jedoch sehr gerne.
Hotline
Tel.: +43 720 343 665 128
Mo – Do 8:30 – 17:00 Uhr
Fr 8:30 – 17:00 Uhr
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