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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Sportminister Kogler und Finanzminister Brunner kündigen PRAE-Erhöhung ab 1.1.2023 an. Damit soll der Amateur- und Breitensport gefördert werden. Laut Sportminister Kogler wird mit der Erhöhung der PRAE für Aktive, TrainerInnen, BetreuerInnen und SchiedsrichterInnen ein Meilenstein gesetzt.

Die Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE), die seit 2009 von gemeinnützigen Sportvereinen in Anspruch genommen werden kann, wird von 540 Euro um ein Drittel auf 720 Euro pro Monat erhöht. Der maximal abrechenbare Tagsatz verdoppelt sich dabei von maximal 60 auf 120 Euro. Die Erhöhung der PRAE tritt ab 1.1.2023 in Kraft.

Die entsprechenden Tages- und Monatssätze sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern die Tätigkeit im gemeinnützigen Sportverein nebenberuflich ausgeübt wird. Was vielen nicht bewusst ist: Für solche Tätigkeit im Sportverein gibt es weder Pensionsbeiträge noch Pensionszeiten.

Im Hauptberuf kann die PRAE ebenfalls in Anspruch genommen werden, allerdings ist sie dann zwar steuerfrei aber sozialversicherungspflichtig.

Laut Finanzminister Brunner soll mit einer generellen Meldepflicht an das Finanzamt mehr Transparenz und Kontrolle geschaffen werden. Die Einhaltung und Dokumentation der Voraussetzungen, wie zB die Ausübung der Tätigkeit im Nebenberuf ist wesentlich. Wir werden dazu in einer der nächsten News im Detail berichten.

Sportministerium: PRAE wird um ein Drittel auf 720 Euro monatlich erhöht
https://www.bmkoes.gv.at/Themen/Aktuell/prae-um-ein-drittel-erhoeht.html

 

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