Mit dem Antrag zur Investitionsprämie fließt noch kein Fördergeld. Nach der Investition heißt es: Abrechnen – und zwar fristgerecht.
| Status | Termin | Frist | ||
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| 28.02.2021 | Deadline Antrag über aws-Fördermanager | |||
| 31.05.2021 | Deadline erste Maßnahme (Bestellung, Lieferung, Beginn von Leistungen, An- und Bezahlung, Rechnung, Kaufvertrag oder Baubeginn) |
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| 28.02.2023 | Deadline Investition fertig | |||
| 28.02.2025 | Deadline Großinvestitionen über 20 Mio. Euro fertig | |||
| Abrechnung | Drei Monate ab Inbetriebnahme und Bezahlung Die Abrechnungsfrist beginnt ab der letzten Inbetriebnahme und Bezahlung der geförderten Investitionen eines Antrags. (Ausnahme: Abrechnungen, die bis 30.09.2021 vorgelegt werden, unterliegen keiner Abrechnungsfrist). |
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aws - Das Wichtigste zur Abrechnung der aws Investitionsprämie
https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/investitionspraemie-abrechnung
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