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MONDSEE-TREUHAND

... weil Erfolg kein Zufall ist!

Ausländische Fonds auf einem ausländischen Depot müssen selbst versteuert werden. Für Meldefonds sind die Daten nun besser aufbereitet. Mühsam bleibt es allemal.

Meldefonds
Diese sind zum öffentlichen Vertrieb im Inland zugelassen. Der Nachweis der Erträge wird vom Fonds an die Österreichische Kontrollbank (ÖKB) gemeldet. Besitzer eines ausländischen Depots müssen die Erträge selbst versteuern. Tipp: Die relevanten Werte sind seit Kurzem übersichtlich auf der Website der ÖKB mit der ISIN-Nummer des Fonds abrufbar:

ÖKB: Steuerdaten zu Fonds
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f

 

Nichtmeldefonds (Schwarze Fonds)
Hier wird der Ertrag pauschal nach folgender Formel ermittelt: 90 Prozent des Jahres-Wertzuwachses aber mindestens 10 Prozent des Jahres-Endwertes. Davon fallen dann 27,5  Prozent KESt an. Somit zahlt man zumindest 2,75 Prozent vom Fondswert an Steuern pro Jahr! Der Pauschalermittlung entgeht man nur durch eine Selbstmeldung, die sich nur bei hohen Beträgen auszahlt.

Fazit: Ein Nichtmeldefonds ist steuerlich teuer – auf einem ausländischen Depot außerdem kompliziert. Für einen Meldefonds kann man die Steuer korrekt berechnen – auf einem inländischen Depot führt die Bank die KESt automatisch ab.

 

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